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   OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18   

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https://dejure.org/2019,10011
OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18 (https://dejure.org/2019,10011)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2019 - 15 Verg 9/18 (https://dejure.org/2019,10011)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 15 Verg 9/18 (https://dejure.org/2019,10011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Frist für die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags bei unvollständigen Informationen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Information unvollständig: Frist läuft nicht! (VPR 2019, 117)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Information unvollständig: Frist läuft nicht! (IBR 2019, 387)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18
    Als dringliche und zwingende Gründe kommen deshalb nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern; bloße finanzielle Gründe oder wirtschaftliche Erwägungen können demnach eine äußerste Dringlichkeit regelmäßig nicht begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09 - juris Rn. 63; Völlink in Ziekow/ Völlink, a.a.O., § 3a VOB/A - EU Rn. 16 i.V.m. § 14 VgV Rn. 62; Stickler in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 6. Aufl., § 3a EU VOB/A Rn. 52).
  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18
    Eine Rügeobliegenheit bestand nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14 - juris Rn. 37).
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Der obsiegende Antragsteller hat zudem einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber bei Fortbestehen der Absicht der Beschaffung der in Rede stehenden Leistungen zur Auftragserteilung ein (neues) Vergabeverfahren nach §§ 97, 119 GWB unter Beachtung der Rechtsansichten der Vergabekammer oder des Vergabesenats durchführt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - VII-Verg 34/15 -, juris [Tenor]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 15 Verg 9/18 -, Rn. 40, juris; Ziekow/Völlink/Braun, 4. Aufl. 2020, GWB § 135 Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

    Diese Unterrichtung genügte jedoch den an eine Information nach § 135 Abs. 2 Satz GWB zu stellenden Anforderungen nicht, zu dessen Auslegung Art. 2 f Abs. 1 lit. a zweiter Spiegelstrich der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG heranzuziehen ist, der durch § 135 GWB umgesetzt werden sollte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2019, 15 Verg 9/18, NZBau 2019, 748 Rn. 26 u, Verw. a. Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/6281).

    Nach Art. 2 f Abs. 1 lit. a zweiter Spiegelstrich der Richtlinie 2007/66/EG kann ein nationaler Gesetzgeber nämlich die Geltendmachung der Unwirksamkeit durch einen Bieter in einem Nachprüfungsverfahren lediglich dadurch einschränken, dass die Feststellung innerhalb von mindestens 30 Kalendertagen zu beantragen ist, wenn der Beginn der Frist mit dem Tag beginnt, der dem folgt, an dem der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe mit der Begründung der Entscheidung, von einer vorherigen Veröffentlichung abzusehen, veröffentlicht oder an dem der öffentliche Auftraggeber den nicht berücksichtigte Bieter über den Abschluss des Vertrags informiert und die Information eine Zusammenfassung der einschlägigen Gründe gemäß Art. 41 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG enthält, also den Namen des Zuschlagempfängers und die Gründe, warum dem Angebot dieses Unternehmens den Vorzug vor den übrigen Angeboten oder Bewerbungen zu geben war (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2019, 15 Verg 9/18, NZBau 2019, 748 Rn. 26).

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Zum anderen genügt die bloße Kenntniserlangung von einem Vertragsschluss auf andere Weise als durch Information des Auftraggebers nicht (Dreher/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, § 135 GWB Rn. 62 ff.; Maimann in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 135 Rn. 41; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21 - Antigen-Schnelltest, juris Rn. 70 f. und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2019, 15 Verg 9/18, NZBau 2019, 748 [juris Rn. 27 ff.], wonach die bloße Mitteilung des Vertragsschlusses noch nicht einmal ausreicht, sondern weitere Angaben erforderlich sind).
  • VK Südbayern, 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Software, Vergabeverfahren, Vergabekammer,

    Ohne eine solche Information beginnt die Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GWB nicht zu laufen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2019 - 15 Verg 9/18).
  • VK Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 VK 64/21

    Auftragswert von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!

    Die in § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB normierte Einschränkung der Rügeobliegenheit greift nach ihrem Sinn und Zweck nur in den Fällen ein, in denen einem Unternehmen wegen einer de facto-Vergabe die Beteiligung an dem Verfahren nicht möglich war (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2019, 15 Verg 9/18, Ziffer II.1.c): "Der Beigeladenen wurde der Auftrag aufgrund eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, das nicht bekannt gemacht wurde und an dem kein weiterer Bieter beteiligt wurde, erteilt.
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